Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
T e x t l i e f e r u n g e n
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Autoren durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Textmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen einer Woche zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Autor erkennt diese schriftlich an.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Autoren.
II. Überlassenes Textmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Textmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Textproduzenten gelieferten Textmaterial um Werke im Sinne des Urheberrechts handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Textmaterial bleibt Eigentum des Autoren, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Das gilt für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Textmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Textmaterials auf Datenträgern aller Art (zum Beispiel magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Textmaterials gem. Ziff. III 3. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Textdaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Textdaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Textmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Textschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Texthonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Textmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weiter gehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Textmaterial nicht veröffentlicht wird.
4. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit zehn Prozent p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Autors erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Textmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiter gehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Text an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des gelieferten Textes. Der Verwender ist gehalten, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB, insbesondere die Freigabe für Werbung und Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Autors.
Stand: März 2014
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
B i l d l i e f e r u n g e n
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von »Publicity« durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots von »Publicity« durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass »Publicity« diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von »Publicity«.
I. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 5 UrhG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von »Publicity«, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
II. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von »Publicity«. Das gilt für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (zum Beispiel magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gemäß Ziffer III 3. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von »Publicity« und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
III. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (zum Beispiel Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75 € pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 Prozent p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
IV. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der Dreimonatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt »Publicity« auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei »Publicity«.
V. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von »Publicity« erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziffer V.1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
– 0,50 € pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
– 2 € pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass »Publicity« die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
– 40 € pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat 130 € pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
– 750 € pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
– 1 500 € pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer beziehungsweise geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des gelieferten Textes. Der Verwender ist gehalten, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB, insbesondere die Freigabe für Werbung und Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Stand: März 2014
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
G r a f i k – A r b e i t e n
I. Vertragsgrundlagen
Diese Bedingungen sind Grundlage der Geschäftsbeziehungen der Firma »Publicity« Manfred Hüfner zu ihren Kunden. Rücktritt Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen; evtl. entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und bedürfen keiner ausdrücklichen Zurückweisung. Diese Bedingungen gelten als angenommen, wenn ihnen nicht innert acht Tagen nach Annahme schriftlich widersprochen wurde. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
II. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Porto- und Verpackungskosten. Zahlungen haben sofort und ohne Abzug zu erfolgen, Beträge bis 100,- Euro sind bar zu begleichen. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Bar- und Vorauszahlung verlangt werden. Ansonsten gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung, 1/3 bei Druckbeginn, den Rest nach Erstellung der Gesamtrechnung. Bei größeren Aufträgen können sofortige Zahlungen verlangt werden. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Entstehende Spesen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang. Bereits gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung; ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist gegenüber Forderungen und Ansprüchen unsererseits ausgeschlossen. Forderungen des Auftraggebers können nur bei rechtskräftiger Feststellung aufgerechnet werden.
III. Rücktritt vom Auftrag
Bei Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber werden angefallene Kosten für Zeit und Material in voller Höhe in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 15 % vom Auftragswert, bei Foto-, Stempel- und Klischeeaufträgen 75%.
IV. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers in jedem Fall. Versandmittel und -wege werden von uns unter Ausschluss jeder Haftung gewählt.
V. Lieferfristen
Wir sind bemüht, schnell und termingerecht zu arbeiten. Lieferzeiten sind jedoch grundsätzlich unverbindlich. Ist eine Lieferung trotz unserer ernsthaften Bemühungen unmöglich geworden, so kann der Auftraggeber daraus keine Regressansprüche gegen uns geltend machen. Geleistete Anzahlungen werden nach Abzug der entstandenen Kosten mit banküblichen Zinsen zurückerstattet.
VI. Mehr-/Minderlieferung
Bei Drucksachen liefern wir im allgemeinen die bestellte Auflagenmenge; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, bis zu 7 % Mehr- oder Minderlieferung anzuerkennen, bei farbigen oder technisch schwer zu realisierenden Drucken bis 15%. Bei Stempelaufträgen dürfen die Maße der Stempelplatten überschritten werden, um gute Lesbarkeit zu erreichen. Bei telefonischen Aufträgen legen wir die Maße grundsätzlich nach der allgemein üblichen Praxis fest. Bei Reproarbeiten kann aus technischen Gründen die Anfertigung mehrerer Filme oder Abzüge notwendig sein.
VII. Beanstandungen
Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft. Sollte doch Grund für eine Beanstandung sein, so ist diese nur innert einer Woche nach Erhalt der Ware zulässig. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, aber nicht Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Nachbesserung oder Ersatz bleibt uns vorbehalten. Abweichungen in der Beschaffenheit des Papiers oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen unserer Zulieferer für zulässig erklärt sind. Dies gilt auch für Abweichungen vom Andruck, Lichtechtheit, Abweichung der Farben, Beschaffenheit von Gummierung, Kaschierung usw.
VIII. Satzfehler
Satzfehler werden kostenlos von uns berichtigt. Für Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, stellen wir Material und Zeit in Rechnung. Für die Rechtschreibung ist die aktuelle Ausgabe des »Duden« für uns maßgebend.
IX. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Änderungen bedürfen der Schriftform. Bei kleineren Aufträgen sind wir nur auf ausdrücklichen Wunsch zur Überlassung eines Korrekturabzuges verpflichtet und haften lediglich für grobes Verschulden.
X. Schutzrechte
Urheberrechte und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck bleiben für alle erstellten Entwürfe, Vorlagen, Zeichnungen, Fotos, Texte, Formen usw. bei uns, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung. Die Überlassung von Klischees, Zeichnungen oder Drucksachen berechtigt jedoch den Auftraggeber, diese bestimmungsgemäß nach vollständiger Bezahlung des gesamten Auftrags zu nutzen. Es gilt grundsätzlich das Urheberrechtsgesetz in seiner aktuellen Fassung.
Werden für den Auftraggeber Zeichnungen, Fotos, Texte usw. nach von ihm vorgegebenen Vorlagen angefertigt, so sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber übernimmt hier die volle Verantwortung für die von ihm in Auftrag gegebenen und genutzten Drucksachen und Vorlagen.
XI. Verwahrung der Unterlagen
Wir sichern zu, dass uns überlassene Unterlagen und Materialien sorgfältig behandelt werden. Unterlagen werden außerhalb der Auftragsabwicklung keinen weiteren Personen zugänglich gemacht. Für Verlust haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Aufbewahrungspflicht für Vorlagen, Negative, Druckträger, Disketten, Satzspiegel usw., die zur Auftragsabwicklung von uns gefertigt wurden, bzw. uns überlassen wurden, erlischt drei Monate nach Lieferung des kompletten Auftrags.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung ist für beide Teile 79761 Waldshut-Tiengen, bzw. das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder das Landgericht Waldshut-Tiengen.
XIII. Wirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts.
Stand: März 2014